Unter einer Betriebsbesichtigung versteht man das räumliche Betreten von Büroräumen oder einer sonstigen Betriebsstätte durch eine betriebsfremde Person. Der Begriff wird nicht einheitlich verwendet und deckt zahlreiche Sachverhalte ab: 

Gemäß können § 200 Abs. 3 Abgabenordnung können durch einen Steuerprüfer während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit die Betriebsräume eines Steuerpflichtigen aufgesucht werden. 

Findet die Betriebsbesichtigung im Rahmen eines Praktikums oder Vorstellungsgespräch bei einem Sicherheitsunternehmen statt, ist zu erwähnen, dass die Person unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen kann. Dies ergab sich durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31. März 2022 (B 2 U 13/20 R).