Funktionen

Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument des Arbeitgeber, den Arbeitnehmern wichtige Informationen zur Gestaltung eines sicheren Arbeitsplatzes zur Verfügung zu stellen und auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hinzuwirken.

Eine schriftliche Betriebsanweisung muss alle relevanten Informationen und Verhaltensanweisungen enthalten, wie Maschine und Geräte, Persönliche Schutzausstattung oder sonstige Materialen am Arbeitsplatz eingesetzt werden.

Übertragung und Formulierung der Betriebsanweisung 

Der Arbeitgeber kann sich von der Pflicht, eine Betriebsanweisung zu erteilen, befreien und auf geeignetes Fachpersonal übertragen. Zum Beispiel eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS). Aus Beweisgründen sollte diese Übertragung von Verantwortung vom Unternehmen an die FKSS in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden.

Für die Erstellung von Betriebsanweisungen stehen zahlreiche Formulierungshilfen der Berufsgenossenschaften zur Verfügung. Die für die private Sicherheitsbranche zuständige Berufsgenossenschaft ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).

Schema Betriebsanweisung

Aus den Vorschlägen der Berufsgenossenschaften ergibt sich ein Schema. Im Einzelfall kommt es zu Abweichungen. Allgemein sollte die Betriebsanweisung folgende Punkte beinhalten: 

  1. Anwendungsbereich
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  4. Verhalten bei Störungen
  5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
  7. Folgen der Nichtbeachtung