Handlungspflicht

Notfallmanagement beschreibt die Summe aller Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Folglich ist er für das Notfallmanagement verantwortlich. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet Hilfe zu leisten, soweit ihm dies zum Zeitpunkt der Gefahr möglich und zumutbar ist. Die aus § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) abzuleitenden Pflichten treffen „Jedermann“. Das heißt, Hilfe zu leisten geht alle etwas an.

Planungsphase

In der Planungsphase ist die zentrale Notfallstrategie festzulegen. Außerdem muss der Geltungsbereich des Konzeptes definiert werden. Dem schließt sich die Übernahme der Gesamtverantwortung durch die Leitungsebene an. Sobald eine Leitlinie bestimmt worden ist, gilt es hierfür eine geeignete Organisationsstruktur zu schaffen. Schließlich müssen sämtliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, welche zur Umsetzung benötigt werden.

Inhalte 

Ein Notfallplan schafft Struktur und gibt durch eindeutig festgelegte Schrittabfolgen der Krisensituation einen ordnungsgebenden Rahmen. Es sollten außerdem Eskalationsschritte zur Klassifizierung der Gefahr nach bestimmten Kriterien benannt werden. Zuallererst unterscheidet man zwischen einem Störfall, Notfall und einer Katastrophe. Je nach Typus der Gefahr werden bestimmte Aufgaben von festgelegten Fachbereichen übernommen. Die Kontaktdaten der Bezugspersonen sind im Vorhinein an zugewiesenen Stellen hinterlegt, um diese ab einer bestimmten Eskalationsstufe informieren zu können. Um Datenverluste zu vermeiden, ist es ratsam vorher festzulegen, nach welcher Abfolge Systeme runtergefahren werden.

Umsetzung

Das betriebliche Notfallmanagement ist ein Teil der Unternehmenssicherheit, um auf unvorhergesehene Katastrophen wie Brände, Gewaltereignisse oder schwere Unfälle angemessen reagieren zu können. Das Notfallmanagement besteht aus zwei großen Teilgebieten:

1 Risikoanalysen, um Gefahren im Vorfeld abzuschätzen und um Vorkehrungen zu treffen. Die Risikoanalyse ist daher Grundlage des Notfallmanagements.

2 Alarmierungspläne, damit Informationen bei Gefährdung die zuständige Stelle erreichen und Personen gewarnt werden.

Das erstellte Notfall-Konzept kann nur seine Wirkung vollständig entfalten, wenn es vom Unternehmen eingeführt und geübt wird. Zunächst wird eine für die Krisensituation verantwortliche Person und Einrichtung ernannt. Im Anschluss daran wird die Situation im Betrieb mit Blick auf Gefahren und Risiken analysiert. Dem folgen die Formulierung einer Strategie und ein konkreter Notfallplan in Form eines Konzeptes oder Handbuches. Die Maßnahmen werden schließlich dem Personal bekannt gegeben und das Notfallbewusstsein durch Übungen regelmäßig „aufgefrischt“. Gerade das menschliche Verhalten in Krisensituationen muss durch Übungen kontinuierlich geschult werden. Ein Notfallkonzept ist nur dann wirksam, wenn es vorher von den Betroffenen verinnerlicht wurde.

Bei Verständigung einer zuständigen Stelle (zum Beispiel NSL, Feuerwehr, Polizei, Notarzt) sind die Meldungen auf Basis der folgenden Informationen auszuwerten:

  • Beschreibung (Wo, Was, Wann, Wie)
  • Aktueller Status
  • Kategorie
  • Kritikalität
  • Beschreiben der Lösung
  • Vorgang auswerten und Verbessern des Notfallplans