Kurzerklärung
Ein betrieblicher Brandschutzhelfer ist ein Mitarbeiter, welcher vom Arbeitgeber zur Bekämpfung von Schadensfeuern ausgewählt und benannt worden ist. Im Übrigen leisten sie bei der vorbeugenden Brandbekämpfung Unterstützung (Brandprävention).

Tätigkeiten und Position

Der betriebliche Brandschutzhelfer unterstützt mit seiner Expertise und Kenntnissen den Brandschutzbeauftragten. Seine notwendigen Fähigkeiten erwirbt er in einer externen oder internen Ausbildung. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, seine Brandschutzelfer anhand einer Unterweisung mit der Bekämpfung von Bränden mithilfe von Feuerlöschern vertraut zu machen. Die Pflicht kann er an einen Brandschutzbeauftragten delegieren. Eine Unterweisung sollte durch praktische Übungen begleitet und alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden. Im Übrigen hilft der Brandschutzbeauftragte bei der Koordination von Evakuierungen. Ein Augenmerk liegt dabei auf eingeschränkt mobilen Personen.

Rechtliches
Der Arbeitgeber ist zur Benennung von Brandschutzbeauftragten gemäß § 10 ArbSchG verpflichtet. Dasselbe gilt übrigens für die Erste Hilfe. Vor Benennung hat der Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat anzuhören. Die Arbeitnehmervertretung kann eine Stellungnahme abgeben, ein eigenes Mitentscheidungsrecht steht ihr jedoch nicht zu. 

Nach § 10 Abs. 2 ArbSchG muss die Anzahl der Brandschutzhelfer „in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten“ stehen. Die Regel 7.3 ASR 2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) konkretisiert die Erfordernisse des Arbeitsschutzgesetzes. Danach ist die Anzahl an Brandschutzhelfern regelmäßig angemessen, wenn sie fünf Prozent der Beschäftigten im Betrieb ausmachst. Dabei handelt es sich jedoch um einen Richtwert und aus den individuellen Umständen kann sich Abweichendes ergeben. Maßgeblich sind unter anderm die Mobilität der Beschäftigten und die räumlichen Gegebenheiten.