I. Inhalte

Berufsbildende Qualifikationen in der Sicherheitsbranche können anhand von Zertifikats-Lehrgängen, einem Ausbildungsberuf, einer aufstiegsqualifizierenden Berufsfortbildung oder durch ein Studium erworben werden. Dieser Artikel soll einen Überblick über gängige Zertifikats-Lehrgänge, Ausbildungsberufe und den Studiengang Sicherheitsmanagement schaffen.

II. Studium an einer Hochschule – Bachelor of Arts Sicherheitsmanagement

Der Studiengang B.A. Sicherheitsmanagement umfasst Inhalte aus den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Durch diese weitrechenden Themengebiete umfasst der Studiengang eine breite Ausbildung mit erheblichem Praxisbezug. Im Fokus stehen die Entstehungsgründe und Verursachungen von Risiken. Es wird das Erkennen, Bewerten und der Umgang mit Gefahrenlagen vermittelt. Darüber hinaus erlernen die Studenten Kommunikations-, Kooperations-, Konflikt- und Führungsfähigkeiten. Das Studium umfasst sieben Semester, inklusive einem sechsmonatigen Praktikum im fünften Semester. Durch die breite Bildung sind die beruflichen Möglichkeiten nach einem Abschluss vielfältig. In größeren Unternehmen wird nach Mitarbeitern gefragt, die Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte erstellen können. Außerdem gehören die Tourismusbranche, das Arbeiten in Kommunen und bei Sicherheitsdienstleistern zu den beruflichen Chancen.

III. Fortbildungsberuf gemäß BBiG § 53 Fortbildungsordnung

Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit

Der Meister für Schutz und Sicherheit ist eine weiterbildende Berufsqualifikation und umfasst eine Dauer von zwei Jahren. Eine Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung. Mit der Weiterbildung hat eine Person die notwendigen beruflichen Kenntnisse, Personen auszubilden. Allerdings muss dazu zusätzlich eine Unterweisungsveranstaltung der AEVO, zum Beispiel bei der IHK, besucht werden. Die beruflichen Möglichkeiten liegen vorwiegend im operativen Management. Außerdem können weitere Berufsabschlüsse an einer Hochschule angeschlossen werden (siehe Bachelor-Studiengänge).

IV. Ausbildungsberufe gemäß BBiG § 5 Ausbildungsverordnung

   1. Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS)

Der Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist nach dem (BBiG) ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen Ausbildungszeit. Beruflich kann die geschulte Fachkraft als Betriebsleiter, Bereichsleiter, Einsatzleiter, Objektleiter oder Schichtleiter tätig werden. Die Schwerpunkte liegen neben dem Schutz und der Sicherheit im Rechtswesen, der Betriebswirtschaft und der Zusammenarbeit im Betrieb.

   2. Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung (FSB)

Die Fachleute FSB leisten Bewachungen, Publikumsdienste wie Kassen-, Verkehrs-, Baustellen- und Ordnungsdienste sowie Dienste bei Sportveranstaltungen, Patrouillen in Einkaufszentren, Bahnhofsarealen, Parks und Parkhäusern. Darüber hinaus können technische Anlagen wie Alarmanlagen bewacht werden. Notfälle werden an die Zentrale (NSL) übermittelt. Daher hat ein Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung neben technischen Kenntnissen idealerweise auch gute kommunikative Fähigkeiten.

    3. Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Dauer von zwei Jahren. Darin wird das Durchführen vorbeugender Maßnahmen zum Schutz von Personen, Objekten, Anlagen und Werten sowie zur Abwehr von Gefahren erlernt. Servicekräfte für Schutz und Sicherheit finden Beschäftigung in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bei Flughafenbetrieben, Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften, bei Unternehmen im Bereich Facility-Management und in der Sicherheitsberatung.

   4. Sicherheitsfachkraft Personenschutz

Die Sicherheitskraft muss mit möglichst vielen Bereichen aus der Branche vertraut sein. Eine IHK Prüfung oder 40-stündige Unterweisung sind Pflicht. Darin müssen jedoch nicht explizite Inhalte, die für den Personenschutz relevant sind, vermittelt worden sein. Denn den anerkannten Beruf „Personenschützer“ gibt es in Deutschland so nicht. Ein professioneller Schützer sollte sich regelmäßig weiterbilden und notwendige Kenntnisse im Rechtswesen, der Psychologie sowie Waffenkenntnisse haben. Außerdem sollte Nahkampf sowie Selbstverteidigung und das Proben von souveränem Auftreten (Knigge) Bestandteil sein. Das Beherrschen von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist Standard. Die körperlichen Voraussetzungen sind anspruchsvoll, und der Personenschützer sollte daher regelmäßig an seiner Fitness arbeiten.

    5. Sicherheitskraft im Handel

Eine Sicherheitsfachkraft im Handel kann als Kaufhausdetektiv oder Doorman tätig werden. Dazu ist eine Unterweisung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO notwendig. Außer einem großen Verständnis an Sicherheit, insbesondere in der Gefahrenabwehr, sind auch Kenntnisse von Vorgängen im Handelswesen gefragt. Neben dem Verhüten von Gefahren durch Erkennen typischer Täterverhalten, muss gleichzeitig ein Umgang mit Kunden stattfinden. Die notwendigen beruflichen Qualifikationen können im IHK-Zertifikatslehrgang „Sicherheitskraft im Handel (IHK)“ erworben werden.

   6. Detektiv

Im Rahmen der Beweiserhebung dokumentiert der Detektiv Informationen, die er durch Recherche und Observation bekommt. Detektive sind normale Gewerbetreibende und werden daher auch als Privatermittler bezeichnet. Ziel ist es, gerichtlich verwendbares Beweismaterial zu sammeln. Der Beruf kann selbstständig oder als Angestellter in sogenannten Detekteien ausgeübt werden. Detektive haben keinen sonderrechtlichen Status. Für das Tätigwerden als Ermittler ist eine Prüfung nach § 34a GewO nicht verlangt, da der Beruf nicht zum Bewachungsgewerbe zählt.

   7. Informationssicherheitsbeauftragter (Information Security Officer)

Ein Beauftragter für Informationssicherheit kontrolliert den Austausch, die Verarbeitung und Übermittlung von Daten. Die Zielsetzung ist es, Vertrauen, Integrität und Verfügbarkeit zu wahren. Ferner ist ein Informationssicherheitsbeauftragter mit dem Umgang von personenbezogenen Daten und datenschutzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Eine gesetzliche Ausbildung für den Beruf existiert bislang noch nicht. In der Praxis ist ein hohes Maß an kommunikativen Kenntnissen, IT-Verständnis, unternehmerischer und sozialer Kompetenz gefragt. Zum fachlichen Wissen gehören Kenntnisse über die IT-Grundschutzkataloge, ISO 17799, ISO 27001 und ISO/IEC 13335.

   8. Luftsicherheitsassistent/Luftsicherheitskontrollkraft

Das LuftSiG verpflichtet Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen. Auf diese Weise soll Terroranschlägen vorgebeugt werden. So ist die zunehmende Bedeutung des Berufes Luftsicherheitsassistent durch strengere Vorschriften aufgrund des 11. Septembers 2001 zu erklären. Folgende Tätigkeiten werden von der Fachkraft übernommen:

   9. Fachkraft für Personen- und Objektschutz

In dieser Fachrichtung geht es vorwiegend um Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Bereich und um den Schutzdienst in Unternehmen und von Einzelpersonen (siehe Personenschutz). Darüber hinaus wird eine Fachkraft für Personen- und Objektdienst mit der Bewachung von Werttransporten, dem Alarmempfang und der Intervention bei Gefahren beauftragt.

V. Berufszertifikate in der Sicherheit

  1. Certified Protection Professional

Anerkanntes und international gültiges Berufszertifikat. Die Absolventen haben eine langjährige Expertise und sind für die Ursachenbekämpfung von Sicherheitsproblemen zuständig. Im Fokus steht das Erstellen von ganzheitlichen Sicherheitskonzepten. Zugelassen zur Prüfung sind Personen mit einem Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss sowie einer mindestens siebenjährigen Berufserfahrung, davon drei oder mehr Jahre in einer Führungsposition. Der Test besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen aus acht Bereichen der Sicherheit.

    2. Port Facility Security Officer/International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code)

Ein Port Facility Security Officer (PFSO) ist für die Bewachung von Hafenanlagen zuständig. Seit 2004 müssen Hafenanlagen in der EU Sicherheitskonzepte gegen Gefahren in verschiedene Stufen entwickeln, welches in den Zuständigkeitsbereich des PFSO fällt. Als Fachkraft kann nur eingesetzt werden, wer eine dreitägige Schulung in einer zertifizierten Einrichtung erfolgreich absolviert hat. Die Inhalte richten sich nach dem 2002 geschaffenen International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code).