Die Behältniskontrolle wird ergänzend zu Personenkontrollen an Zutrittsorten durchgeführt. Die Maßnahme verfolgt mehrere Ziele. Einerseits soll das Mitnehmen unerwünschter Gegenstände verhindert werden. Andererseits werden Diebstähle aufgedeckt und das Einführen bestimmter Gegenstände verhindert, die vom Veranstalter verboten worden sind (zum Beispiel Glasflaschen bei einem Fußballspiel)

Die Behältnisskontrolle wird auch als Taschenkontrolle bezeichnet. Die Überprüfungen können vonseiten des Fachpersonals oder der Polizei erfolgen. Behältniskontrollen werden häufig im Rahmen einer Personenkontrolle zufallsgesteuert und präventiv (z.B. im Werkschutz) durchgeführt. Individuelle Kontrollen aufgrund eines konkreten Verdachts werden als repressive Behältniskontrolle bezeichnet. Letzteres ist der Fall, wenn beispielsweise ein Kaufhausdetektiv einen konkreten Diebstahlversuch beobachtet.

Es gilt bei den Kontrollen Folgendes zu beachten:

  •  Respekt vor der Privatsphäre der zu kontrollierenden Person. Die Überprüfung an einem sichtgeschützten Ort vornehmen.
  • Tasche, Beutel oder Behälter von der Person selbst entleeren lassen.
  • Für eine ausreichende Beweisgrundlage Dritte als Zeugen einbeziehen.
  • Verbotene Gegenstände wie illegale Rauschmittel nicht an sich nehmen.
  • Beachten der eigenen Sicherheit.