Ein Instrument zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes ist das regelmäßige Begehen der Betriebsplätze durch Betriebsärzte.

Anhand von Begehungen werden die Arbeitsbedingungen überprüft. Der Betriebsarzt ist vor allem eine beratende Instanz und erbringt Vorschläge zur Verbesserung oder nimmt Stellung zu Änderungsvorhaben (zum Beispiel zu Arbeitszeiten oder Veränderung der Infrastruktur). Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen außerdem Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Die Begehung gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, und er muss die Sicherheitskraft sowie den Betriebsarzt bei deren Vorhaben unterstützen. Die Besichtigungszeiten sollten über das ganze Jahr verteilt werden und auch Außenbesichtigungen, z.B. Baustellen und Außendienstarbeiten, mit einbeziehen. Während der Begehung wird auf Unfallgefahren – zum Beispiel aufgrund von Mängeln – und auf die Belastung der Mitarbeiter aufmerksam gemacht.

Im Anschluss an die Begehung sollten Eindrücke in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsleiter ausgetauscht werden. Für offen gebliebene Fragen empfiehlt es sich, Fachkräfte und Abteilungsleiter mit einzubeziehen. Die Begehung lässt sich mithilfe von Tabellen oder mehreren Berichten sinnvoll protokollieren. In Einzelfällen nehmen außerbetriebliche Stellen wie die Gewerbeaufsicht oder technische Aufsichtspersonen der Unfallversicherung Einsicht in die Dokumentation.