Die Person löst bei akuter Gefahr ein Signal durch Betätigung einer Schalteinrichtung aus oder informiert die zugehörige Stelle. Dass die Meldung von Menschen manuell weitergegeben wird und nicht etwa automatisch durch Technik erfolgt, ist ein wesentliches Charakteristikum des Begriffs. Das Risiko eines Falschalarms besteht, wenn Geräusche missverständlich als Einbruchsvorgang interpretiert werden.