Baustellensicherheit ist ein Oberbegriff für verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Beschäftigten auf Baustellen. Aufgrund ständiger Veränderungen der Arbeitsumgebung, hoher körperlicher Beanspruchung, ungünstigen Witterungseinflüssen sowie großem Zeit- und Termindruck, sind die Arbeiter einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Grundsätzlich trägt der Baustellenbetreiber die Verantwortung für die personale Sicherheit. Ab einer Bestimmten Größe muss er einen Baukoordinator bestimmen und diesen mit Sicherheitsaufgaben betrauen. Art und Umfang der Baustellensicherheit ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Vorschriften fußen auf einem allgemeinen Sicherheitsgrundsatz, der für Baustellen gilt und folgendermaßen lautet: „Baustellen müssen so eingerichtet sein und geführt werden, dass Gefahren und Belästigungen durch die Errichtung, die Änderung oder den Abriss baulicher Anlagen nicht entstehen.“ Der abstrakte Begriff „Gefahr“ ist ein Zustand, in dem bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens in die Unversehrtheit einer Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eingegriffen wird. Der Begriff Belästigung meint schädliche Einflüsse, die umliegende Personen oder die Umwelt schädigen. Dazu zählen vor allem Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen.