B-Gefahrenstoff ist ein Kürzel für sämtliche Materialien und Erzeugnisse, welche biologischer Natur sind und dessen unkontrollierte Verwendung oder dessen Austritt für Menschen gesundheitliche oder körperliche Folgen haben kann beziehungsweise die Umwelt erheblich schädigen könnte. Dazu gehören zum Beispiel Viren, Bakterien oder bestimmte Pilzarten. B-Gefahrenstoffe können an Forschungseinrichtungen, Tierställen oder in Krankenhäusern auftreten. 

B-Gefahrenstoffe unterliegen einer Kennzeichnungspflicht (vgl. DIN 58956-W16 und BGV A8 / W 16). Sie sind mit einem dreieckigen Warnsymbol zu Kennzeichen, dessen Umrisse schwarz sind. Auf gelbem Grund befinden sich vier übereinander geschichtete, teils leicht geöffnete Kreise. Neben biologischen Gefahrenstoffe gibt es auch Gefahrenstoffe atomarer oder chemischer Natur. Daher fasst man diese Formen unter der Bezeichnung ABC-Stoffe zusammen.