Das Kürzel AZAW steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung. Darunter versteht man eine Verordnung, welche unter Anderem die Anforderungen an Prüfungsstellen und Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Sicherheitsprodukten regelt. Anhand einer Zertifizierung können sicherheitstechnische Eigenschaften von Baustoffen beglaubigt werden. Die AZAW trat im Jahr 2004 in kraft und wurde 2012 umfassend reformiert. Die Verordnung ist dem Sozialrecht zuzuordnen.