Ausbildung allgemein
Eine betriebliche Ausbildung ist Teil der dualen Berufsausbildung. Die duale Berufsausbildung unterteilt sich in einen theoretischen Teil an der Berufsschule und den praktischen Teil im Ausbildungsbetrieb.
Im Blockmodell werden an zehn Wochenstunden die theoretischen Kenntnisse vermittelt, welche parallel dazu praktisch angewandt werden. Die Ausbildung basiert rechtlich auf dem Ausbildungsvertrag zwischen der Ausbildungseinrichtung (Ausbildender) und dem Auszubildenden.
Rechtliches
Die Berufsausbildung soll gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) von fachlich geprüften Personen an anerkannten Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden. Die Lehrjahre verlaufen nach einem Ausbildungsplan, dessen Einhaltung von der IHK überwacht wird. Das Ziel einer Ausbildung ist die Vermittlung einer breit angelegten Grundbildung, bestehend aus den notwendigen fachlichen Fertigkeiten für eine qualifizierte Berufsausübung.
Voraussetzungen
Das BBiG setzt als Voraussetzung für eine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf keine Vorgaben für absolvierte Schulausbildungen oder sonstige Fortbildungen. Die Bewerbung umfasst ein Vorstellungsgespräch und einen Eignungstest. Um diese Hürden souverän zu bewältigen, sollte der Bewerber sich mit dem Fach vorher auseinandergesetzt haben und sich gut vorbereiten. Für die verschiedenen Ausbildungsberufe ist eine Dauer zwischen zwei und dreieinhalb Jahren vorgesehen. Eine Verkürzung davon kann bei guten Leistungen beantragt werden. In kaufmännischen, medientechnischen und sozialpädagogisch-orientierten Ausbildungsgängen wird häufig eine Doppel-Qualifizierung wahrgenommen, bestehend aus einer Kopplung von Ausbildung mit einem Schulabschluss (zum Beispiel mit dem Zeugnis der Fachoberschulreife, Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife).
Ausbildung in der Sicherheitsbranche
Ausbildungsberufe in der Sicherheit erfordern theoretische und praktische Grundlagen, die vom Gesetzgeber zum Ausüben bestimmter Tätigkeiten vorgeschrieben sind (siehe § 34 GewO).
Fachkraft für Personen- und Objektschutz
In dieser Fachrichtung geht es vorwiegend um Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Bereich und um den Schutzdienst in Unternehmen und von Einzelpersonen (siehe Personenschutz). Darüber hinaus wird eine Fachkraft für Personen- und Objektdienst mit der Bewachung von Werttransporten, dem Alarmempfang und der Intervention bei Gefahren beauftragt.
Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung (FSB)
Die Fachleute FSB leisten Bewachungen, Publikumsdienste wie Kassen-, Verkehrs-, Baustellen- und Ordnungsdienste sowie Dienste bei Sportveranstaltungen, Patrouillen in Einkaufszentren, Bahnhofsarealen, Parks und Parkhäusern. Darüber hinaus können technische Anlagen wie Alarmanlagen bewacht werden. Notfälle werden an die Zentrale (NSL) übermittelt. Daher hat ein/e Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung neben technischen Kenntnissen idealerweise auch gute kommunikative Fähigkeiten.
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS)
Der Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist nach dem (BBiG) ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen Ausbildungszeit. Beruflich kann die geschulte Fachkraft als Betriebsleiter, Bereichsleiter, Einsatzleiter, Objektleiter oder Schichtleiter tätig werden. Die Schwerpunkte liegen neben dem Schutz und der Sicherheit im Rechtswesen, der Betriebswirtschaft und der Zusammenarbeit im Betrieb.
Der Ausbildungsrahmenplan einer FKSS kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS)
Ein weiterer IHK-zertifizierter Ausbildungsberuf ist die Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS). Der Ausbildungsbereich liegt in der Industrie- und Handelsbranche. Eine Servicekraft für Schutz und Sicherheit führt vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Personen, Anlagen und Objekten durch. Die Ausbildung zur SKSS umfasst unter anderem die Themengebiete Rechtskunde, Sicherheitstechnik und den Arbeits- und Gesundheitsschutz.