Allgemeines
Der Ausbilder ist in einem Betrieb die Person, welche für die Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) verantwortlich ist. Gemäß der AEVO muss in einem Ausbildungsbetrieb mindestens ein Ausbilder zur Verfügung stehen. Dieses Tätigkeitsfeld schließt eine berufliche Umschulung und Weiterbildung dieser Person mit ein (§ 1, Abs. 4, 5 BBiG). Ausnahme sind die freien Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare und Apotheker.
Weiterbildung
Die notwendigen Voraussetzungen für eine Ausbildung der Ausbilder (AdA) können an IHK-Lehrgängen erworben werden. Themen sind praxisnahes Wissen und didaktische Fähigkeiten zur Vermittlungen der Lehrinhalte. Die Handlungsfelder des Lehrgangs Ausbildung der Ausbilder orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Das Seminar umfasst vier Blöcke:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Pflichten des Ausbilders
- Pflicht zur ordnungsgemäßen und planmäßigen Ausbildung auf Grundlage der AEVO
- Zurverfügungstellung geeigneter Ausbildungsmittel
- Gewährleistung zweckmäßiger und angemessener Ausbildungsbedingungen
- Freistellung des Auszubildenden für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen sowie für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- angemessene Vergütung für den Auszubildenden
- Evaluierung des Ausgebildeten nach Beendigung der Ausbildungszeit anhand eines Zeugnisses