Die Aufschaltung zu privaten Sicherheitsdienstleistern erfolgt grundsätzlich über einen drahtlosen Übertragungsweg. In der NSL ist den Mitarbeitern ein Interventionsplan hinterlegt, der Vorschriften und Maßnahmen für den Ernstfall enthält. Die kostenpflichtige Ausschaltung wird meist über einen monatlichen Pauschalbeitrag abgerechnet.