Das Baurecht unterteilt vier Formen baulicher Nutzungsarten. Diese werden in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt.

Die Nutzungsklassen lauten: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen. Je nach Kategorien ergeben sich verschiedene Anforderungen und Vergünstigungen für den Betreiber.

Im Unterschied zu Nutzflächen dienen Wohnflächen der Ausgestaltung des privaten Alltagslebens. Hierzu wird die Gesamtheit der anrechenbaren Raumgrundflächen, die zu einer Wohnung oder einem Haus zählen, zugerechnet. Davon ausgenommen sind Zubehörräume, wie etwa Dachräume und Keller sowie Wirtschafts- und Geschäftsräume.

Eine Gewerbefläche ist – wie der Name bereits zu erkennen gibt – durch Gewerbebetrieb einschließlich zugehöriger Anlagen wie Lagerhäuser, Lagerplätze usw. gekennzeichnet. Unter den Begriff Gewerbe fallen alle legalen und selbstständig ausgeführten Tätigkeiten, die in Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden und keinen freien Beruf darstellen.