Der Arbeitsplatz ist der Ort, an welchem der Arbeitnehmer seine aus dem Arbeitsvertrag resultierenden Pflichten erfüllt. Dies ist entweder am Unternehmensstandort oder ein durch Weisung vorgegebener Standort. Wird der Arbeitsort durch eine Weisung festgelegt ist darauf zu achten, dass er räumlich einzugrenzen ist. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen festen und flexiblen Arbeitsplätzen. Letzteres ist in der Sicherheitsbranche besonders verbreitet.

Der Arbeitsplatz unterscheidet sich von anderen Orten insbesondere durch eine davon differenzierte Gesetzgebung. Als rechtliche Grundlagen dient die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auf dem Arbeitsplatz gilt das Verbot der Videoüberwachung. Die Verwertung dieser Informationen ist vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Außerdem muss der Arbeitgeber Maßnahmen zum Nichtraucherschutz erlassen. Schließlich hat der Arbeitgeber den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen.

Siehe auch:

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/arbeitsunfaelle/

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/arbeitsunfaelle/