Unter Anwesenheitsschutz versteht man bauliche und mechanische Maßnahmen anhand dessen Bewohner von Wohnhäusern vor ungewolltem Besuch geschützt werden sollen. Damit weist Anwesenheitsschutz Parallelen zum Einbruchschutz auf. Dieser richtet sich allerdings gegen heimliche Zugänge. 

Üblicherweise werden Schutzmaßnahmen unmittelbar mit der Tür verbaut. Zum Anwesenheitsschutz zählen zum Beispiel der „Türspion“ oder Türketten. Anders als Querriegelschlösser bieten Türketten nur begrenzt Zugangsschutz und können bei entsprechend aggressivem Vorgehen von Tätern aufgebrochen werden. Ferner kann der Zugang auch mithilfe von Gegensprechanlagen und Videoüberwachungsanlagen reglementiert werden.