Allgemeines

Szenarien eines terroristisch motivierten Anschlages können an Großveranstaltungen berücksichtigt werden. Zum Beispiel, wenn die Veranstaltung internationalen Bezug hat, den Interessen von Minderheiten dient oder in sonstiger Form von politischer Bedeutung ist. Dazu gehören zum Beispiel Sportereignisse oder größere Straßenumzüge.

Anschlagsszenarien werden in der Notfallplanung beziehungsweise im Risikomanagement einkalkuliert. „Anschlag“ ist dabei ein Oberbegriff für Gefahren durch Sprengstoffattentate, Amok, Terror oder ABC-Stoffen (radioaktive, biologische und chemische Gefahrenstoffe). 

Planung der Veranstaltung

Die Verantwortlichen für die Sicherheit auf Großveranstaltungen entgegen Anschlagsszenarien zwei Schritte. Zunächst findet eine Gefährdungsanalyse statt. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse der rechtlichen, technischen und baulichen Gegebenheiten. In der Gefährdungsanalyse werden im Wesentlichen die möglichen Schnittstellen/Anknüpfungspunkte für einen terroristischen Anschlag ausfindig gemacht. Als zweiter Schritt ist ein Maßnahmenkatalog zu benennen. Dieser enthält solche Maßnahmen, welche nach Auffassung der Verantwortlichen, die Gefahr ausreichend unter Kontrolle bringen. 

Die Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Aktes mit radioaktivem Material dürfte zwar grundsätzlich als sehr unwahrscheinlich gelten. Anders als Fragen des Brandschutzes sind Anschlagsszenarien insgesamt eher zu vernachlässigen. Dies kann sich jedoch kurzfristig ändern. Zwar lassen sich Anschlagsszenarien nicht gänzlich ausschließen. Doch durch das Sicherheitskonzept können die Schäden für Körper und Leben reduziert werden und weitere Folgeschäden durch ein taugliches Evakuierungskonzept abgewandt werden.

Siehe auch