Unter Anrückzeit versteht man das Zeitintervall zwischen Erfassung eines externen Alarmsignals und Eintreffen des Interventionsdienstes am Gefahrenort. Die Anrückzeit gibt also an, wie schnell ein Sicherheitsdienst in der Lage ist, eine Gefahr zu bekämpfen. 

Alarmsignale können anhand einer Gefahrenmeldeanlage an eine externe hilfeleistende Astelle übermittelt werden. Als hilfeleistende Stelle kommen öffentlich-rechtliche Polizei- oder Feuerwehrwachen in Betracht, oder Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) privater Dienstleister. 

Eine NSL ist ständig mit Mitarbeitern besetzt. Die Sicherheitsfachkräfte analysieren eingegangene Gefahrenmeldungen. Im Falle einer Gefahr stehen Interventionspläne zur Seite. Der Interventionsplan enthält je nach Gefahrenart bestimmte Maßnahmen, welche zur Gefahrenbeseitigung zu treffen sind. 

Die zu treffenden Maßnahmen werden im Vorfeld zwischen Sicherheitsdienst und Kunde abgesprochen. Die Planung einerseits und das Koordinieren während der Planausführung andererseits dient dazu, die Anrückzeit auf ein Minimum zu reduzieren und damit die Effizienz der Intervention zu erhöhen.