Bedrohungen gegen den Auftragsgegenstand

Als Anlass für eine anlassbezogene Meldung sind Vorkommnisse gemeint, die für die Sicherheit relevant sind und das zu schützende Objekt beziehungsweise die zu bewachende Person gefährden. 

Im Falle einer solchen Gefährdung sind Wachunternehmen und Auftraggeber schnellstens zu informieren. Zum Beispiel anhand einer Alarmkarte. 

Weitere Anlässe

Neben unregelmäßigen Vorkommnissen, die die Sicherheit des Bewachungsobjektes betreffen, kommt eine sofortige Meldung bei Arbeitsunfällen in Betracht und wenn der Sicherheitsmitarbeiter während seiner Dienstzeit schwerwiegende Mängel oder sonstige Verstöße gegen Gesetze, die die Sicherheit betreffen registriert hat. 

Meldepflicht nach der BewachV

Ebenso besteht eine Anzeigepflicht nach Waffengebrauch (siehe hierzu Paragraph 13 der BewachV). 

Umfang

In der anlassbezogenen Meldung sollten folgende Informationen hervorgehen: