Amok-Alarmanlagen zählen zu den Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Sie sind eine spezielle Unterform und warnen – dem Wortlaut entsprechend – im Falle eines Amoklaufs vor der Gefahr. In öffentlichen Gebäuden und vor allem in Schulen werden Amok-Alarmanlagen verbaut. Grundsätzlich erfolgt die Auslösung manuell per Druckknopfschalter. Jedoch ist auch eine Fernauslösung durch einen Telefonanruf möglich. Das Signal kann drahtgebunden oder über Funk weitergegeben werden. Das Alarmsignal wird akustisch über Sprechanlagen verbreitet. Im Vorhinein festgelegte Durchsagen oder Töne warnen explizit vor der Amok-Gefahr.

Neben der Installation einer Amok-Alarmanlage können weitere organisatorische, bauliche und technische Maßnahmen das Gefahrenrisiko senken. Im Vorhinein sollte das Verhalten in möglichen Fällen von Amoklagen koordiniert, strukturiert und allen Beteiligten mitgeteilt werden. Konzepte zur Früherkennung von potentiellen Tätern und der Gewaltprävention durch geschulte Mitarbeiter erhöhen ebenfalls die Sicherheit. Durch die Präventionsarbeit und dem Erstellen von Notfallplänen wird individuelles Risikobewusstsein geschaffen. Durch bauliche Maßnahmen kann der ungewollte Zugang in Gebäude oder bestimmte Bereiche dem Täter erschwert werden. Zum Beispiel durch Panikverschlüsse an Türen und Fenstern und sich selbstverriegelnde Eingangstüren. Zudem führen helle und übersichtliche Außenbereiche zu einer höheren subjektiven Sicherheit (persönliches Sicherheitsempfinden). Weitere technische Maßnahmen, wie die Installation von Videoüberwachungssystemen beispielsweise, erfassen Eindringversuche und dienen als wichtiges Beweismittel. Eine elektrische Zutrittskontrollanlage an Eingängen oder speziellen Bereichen wie Laboren oder dem Lehrerzimmer erschweren den ungewollten Zugang.

In den Notfallplänen sollte berücksichtigt werden, dass alle Personen im Gebäude jederzeit in der Lage sein müssen, ein Alarmsignal auslösen zu können. In einem überzeugenden Sicherheitskonzept ist zudem festgehalten, wer Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen alarmiert. Mit der Einsatzleitstelle verbundene Sprechanlagen und Videoüberwachungssysteme ermöglichen ein „Hineinsehen“ und „Hineinhören“ der Einsatzkräfte. So können die Lage beurteilt und situationsangemessene Handlungsschritte getroffen werden. Bei Amokläufen ist häufig ein Verbarrikadieren von abgesicherten Bereichen erforderlich. Dies wird vereinfacht, wenn Türen sich von innen einfach abriegeln lassen.