Sicherheitskräfte haben während der Dienstzeit nüchtern zu sein. Damit ist der Konsum alkoholhaltiger Getränke auf der Schicht und eine angemessene Zeit davor untersagt. 

Das Nüchternheits-Gebot ergibt sich allgemein aus DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste).