Die Alarmzwischenspeicherung ist Teil der Alarmverifikation und eine entsprechende Maßnahme zur Überprüfung eines Alarmsignals. Ziel ist es festzustellen, ob es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Echtalarm handelt. Bei Brandmeldern dient die Alarmzwischenspeicherung zur Vermeidung von Falschalarmen. Wenn eine Überschreitung der jeweiligen Brandkenngröße detektiert wird, erfolgt das Ansprechen beziehungsweise Auslösen der automatischen Brandmelder verzögert. Denn erst bei längerfristiger Grenzüberschreitung wird das Signal weitergegeben. In diesem Zeitintervall wird der Alarm also zwischengespeichert. Gemäß DIN VDE 0833-2 T2 beträgt die Verzögerungszeit maximal 10 Sekunden.