Funktionen

In der Alarmempfangsstelle (AES können) Signale empfangen, verarbeitet oder überwacht werden, die sich auf Reaktionen, welche eine umgehende Bearbeitung von Notfällen erfordern, beziehen. Die Übertragung der Meldungen ist durch die europaweit geltende Norm EN 50136 geregelt. Kernelement der Bearbeitung von Signalen ist neben den Empfangseinrichtungen ein Gefahren-Management-System. Im Unterschied zur Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) ähnelt die Alarmempfangsstelle mehr einem Rechenzentrum. Denn das Verarbeiten der Daten wird zwar gesetzlich streng bestimmt, doch für die genaue Reaktion gibt es keine Festlegungen. Im Gegensatz zur NSL wird keine umfangreiche Dienstleistung bereitgestellt. Die Signalbearbeitung schließt eine für den Kunden ganzheitliche und abschließende Leistung nicht mit ein.

 

Betriebsanforderungen

Für den Betrieb einer AES gelten hohe Sicherheitsanforderungen, die den Betrieb auch in Extremfällen schützen. Die Einrichtung ist mechanisch hochgerüstet. Nach EN 1522 muss Schutz vor Schusswaffen bestehen und nach EN 13501-2 auch vor Feuer – bis zu 30 Minuten lang. Außerdem muss das Gebäude vor Angriffen mit sonstigen mechanischen Mitteln geschützt sein (EN 1627 WKA/RC4). Um den Zutritt nur befugten Personen zu genehmigen, werden Zugangsschleusen errichtet. Darüber hinaus muss Folgendes gewährleistet werden:

– Schutz vor Überspannungen (EN 50131-1)

– spezifizierte Lüftungsanlage zur Versorgung mit Frischluft

– Einbruchmeldeanlage (EN 50131-1), Sicherheitsgrad 3

– Brandmeldeanlage (DIN 14675)

– Gasmeldeanlage für Kohlenstoffdioxid

– Überfallmeldeanlage (EN 50131-1)

– Videoüberwachungsanlage (EN 50132-7)

– Notstromversorgung, die den 1,5-fachen durchschnittlichen Bedarf abdeckt (EN 62040-1)

Die Arbeit in einer AES wird zusätzlich durch Datenschutz-, Ablaufs-, Dokumentations-, Kommunikations-, Aufbewahrungs- und andere Pflichten ergänzt. Die Stelle ist ständig von zwei Personen besetzt, um jederzeit sämtliche Signale bearbeiten zu können.