Allgemeines 

Von einer sogenannten Alarmaufschaltung spricht man, wenn ein Gefahrenmeldesystem mit einer Alarmempfangsstelle (AES) verbunden wird. Eine Aufschaltung erfolgt häufig bei Bewachungsanlagen privater Wohnhäuser. Bei der AES handelt es sich um eine zentralisierte Einrichtung, welche zum Beispiel von Wach- und Schließgesellschaften betrieben wird. Die Stelle ist ständig mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und wertet unter anderem von Gefahrenmeldesystemen eingehende Informationen kontinuierlich aus. Anhand einer Aufschaltung werden die Wachkräfte über einen etwaigen Alarm informiert. Die Verbindung mit dem Alarmsystem kann entweder drahtbasiert oder über Funk erfolgen. 

Zweck

Anhand einer Alarmaufschaltung wird sichergestellt, dass Gefahren erkannt und gegebenfalls eine zügige Intervention erfolgen kann (Alarmbearbeitung). Nachdem ein Signal bei der AES eingegangen ist, untersuchen die Mitarbeiter das Wesen der Gefahrenmeldung. Es wird eingeordnet, ob es sich beispielsweise um eine Gefahr wegen Brand, Einbruch oder Raubes handelt. Sodann können die Bevollmächtigten Interventionsmaßnamen treffen. So kann die Wach- und Schließgesellschaft etwa eigene Sicherheitskräfte zur Erkundung zum Alarmort entsenden. Nach vorheriger Absprache werden einige Signale auch unmittelbar zu einer Behörde oder Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) weitergesandt. Als Behörde kommt zum Beispiel die lokale Polizei- oder Feuerwehrwache in Betracht.