Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAW) regelt die Anforderungen, Rechte und Pflichten von Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen. Diese Stellen sind dazu ermächtigt, bestimmte Eigenschaften von Bauprdukten anhand von Sicherheitszertifikaten zu beglaubigen. Dazu zählen beispielsweise sprengstoffhemmende, feuerhemmende oder einbruchsschützende Eigenschaften von Tür- und Fensterteilen. 

§ 2 der AZAW enthält einige Vorgaben an die Träger. Dies sind die Angestellten in einer Akkreditierungs- oder Zertifizierungsstelle in leitender Funktion. § 5 AZAW regelt die Durchführung von Zualssungsverfahren. Ebenso ist § 6 AZAW von Bedeutung. Darin wird die Zusammenarbeit mit behördlichen Stellen geregelt.