AFBG ist die amtliche Abkürzung für das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Das Gesetz regelt Möglichkeiten, deren Umfang und Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Lebensunterhaltes durch den Staat. Die Förderung richtet sich nicht an Auszubildende im engeren Wortsinne, sondern soll Fortbildungen erleichtern. Daher wird es auch als Meister-Bafög bezeichnet. Es ist nicht mit dem Bafög nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu verwechseln. Siehe für eingehendere Informationen den Artikel Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.