Abhörgeschützte Räume sind solche Räume, die anhand baulicher und technischer Maßnahmen darauf ausgelegt sind, vertrauliche Unterhaltungen auszurichten. Innerhalb abhörgeschützter Räume finden Unterredungen statt, dessen Inhalt möglichst nicht nach außen dringen soll. Die Räumlichkeiten finden Anwendung in Botschaften, Regierungsgebäuden und wirtschaftlichen Betrieben. Zum Beispiel Unternehmen im Stealth Modus.

Abhörgeschützte Räume sind zu unterscheiden von sogenannten abhörsicheren Räumen. Während abhörsichere Räume ein Belauschen und Mithören außerhalb des Raumes faktisch unmöglich machen, gewährleisten abhörgeschützte Bereiche keinen allumfassenden Schutz. Im Inneren entstehende Geräusche werden jedoch erheblich gedämpft. Abhörgeschützte Räume verfügen über eine Schirmdämpfung von ca. >60 dB. Unabhängig davon ist jedoch zu beachten, dass abhörgeschützte und -sichere Räume  zwar ein Mithören von Außen unterbinden können. Sie gewährleisten jedoch keinen Schutz vor Innentätern.