Bedeutung

ABC-Gefahrenstoff ist eine Sammelbezeichnung für drei Klassen von Gefahrenstoffen. Alternativ spricht man auch von CBRN-Stoffen, wobei „RN“ für radiologisch und nuklear steht. 

Gefahrenstoff A: atomare Stoffe (radioaktives und nukleares Material). Diese Stoffe werden zum Beispiel in atomaren Anlagen zu Forschungszwecken oder der Energieerzeugung beherbergt. 

Gefahrenstoff B: umfasst biologisch wirkende Erzeugnisse. Biologische Gefahren ergeben sich etwa bei der Bergung von Tierkadavern, dem Kontakt mit Abwasser in Kläranlagen oder gentechnischen Einrichtungen.

Gefahrenstoff C: chemisches Material, dass zum Beispiel aufgrund ätzenderer, entzündbarer oder giftiger Eigenschaften für Menschen und Umwelt gefährlich ist. 

Bekämpfung

Bei Bekämpfung sind eine Inkorporation der Stoffe, d.h. dessen körperliche Aufnahme, oder Kontaminationen unbedingt zu vermeiden. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 500  „Einheiten  im  ABC-Einsatz“ (FwDV 500) regelt daher eigenes die Verhaltensgrundsätze von Feuerwehr-Einsatzkräften im Falle einer Gefahr durch ABC-Stoffe.

Einsatzvorbereitung

Um den Umfang der Eigensicherung zu bestimmen, unterscheidet man in drei Gefahrengruppen. Je höher die Gefahrengruppe, desto umfangreicher sind die zu ergreifenden Maßnahmen der Einsatzkräfte. Dazu gehören insbesondere auch Schritte zur Dekontamination und Hygiene. 

Gefahrengruppe I: hier ist die Gefährdung durch ABC-Stoffe als gering anzusehen. Die Einsatzkräfte müssen zumindest Atemschutzmasken tragen. Es gilt Dekon-Stufe I (d.h. milde Dekontaminationsmaßnahmen). 

Gefahrengruppe II: hier sind mittlere Maßnahmen zu treffen. Dies umfasst das Tragen von Schutzausrüstung und es gilt Dekon-Stufe II. 

Gefahrengruppe III: es gehen erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Einsatzkräfte müssen Schutzausrüstung tragen und nächste Anforderungen an Dekontamination (Dekon-Stufe III) und Hygiene beachten. Zur Kontrolle dieser Maßnahmen ist eine geschulte Fachkraft anwesend.