Das Geheimschutzhandbuch fasst Vorschriften und Richtlinien zur Geheimhaltung geheimhaltungsbedürftiger Objekten und Informationen in einem einheitlichen Werk zusammen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht seit den 1960er-Jahren das sogenannte „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft“ (GHB). Die aktuellste Version stammt aus dem Jahr 2004 (Stand 19.05.2016). Darin sind auch erstmals Sicherheitsstandards der NATO zur Geheimhaltung von Verschlusssachen (VS) enthalten. Ein gewerbliches Unternehmen beziehungsweise eine Einzelperson muss sich in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags rechtsgültig dazu verpflichten, die Bestimmungen des GHBs einschließlich der späteren Ergänzungen und Änderungen einzuhalten. 
Die aktuelle Ausgabe des Geheimschutzhandbuches kann über folgenden Link auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnommen werden: