Allgemeines

Brandmelder sind wesentlicher Bestandteil einer Brandmeldeanlage und dienen zur Erkennung von Bränden. Die Meldungen der technischen Vorrichtung entscheiden darüber, ob ein Alarmsignal ausgelöst wird. Ein manueller Melder wird auch als Handfeuermelder bezeichnet. Er wird von Personen ausgelöst, wenn diese einen Brand bemerken. Automatische Melder hingegen arbeiten mithilfe von vorher konfigurierten Brandkenngrößen. Die charakteristischen Merkmale eines Schadensfeuers (zum Beispiel sichtbarer oder unsichtbarer Rauch, Temperatur, Sauerstoffkonzentration) werden detektiert. Mit Überschreiten eines vorher festgelegten Wertes oder einer Grenze übermitteln die Sensoren ein Signal an die Brandmeldezentrale (BMZ). Zwischen nicht automatischen und automatischen Meldern liegend, wurde die Gruppe der halbautomatischen Melder eingeführt. Dies sind Einrichtungen, die die Merkmale eines Feuers selbständig erfassen. Doch die Auslösung des Alarmsignals erfolgt manuell. Das in der Praxis relevanteste Beispiel für halbautomatische Melder findet sich in der Überwachungstechnik. Die Videokamera zeichnet einen bestimmten Bereich auf und erkennt Rauchgaskonzentrationen. Die Auswertung der Bilder erfolgt vom Sicherheitsdienst.

In manchen Bereichen ist das Sicherheitsniveau klassischer Brandmelder nicht ausreichend. Insbesondere in Industrieanlagen mit besonderen Umweltbedingungen müssen besonders widerstandsfähige Sensoren verbaut werden. Unter anderem in Bergwerken und der Schwermetallindustrie sind nur robust gebaute Melder zielführend. Bei Arbeiten mit hochentzündlichen Stoffen müssen die Auslösekriterien der Brandmelder verschärft sein. In der Textilindustrie müssen Funken in Sekundenbruchteilen erkannt werden, da es sonst in kürzester Zeit zu verheerenden Folgen kommen kann.

Richtlinien

Die einzelnen Formen der Brandmelder unterliegen strengen Richtlinien:

  • für nicht-automatische Handmelder gelten EN 54-11 und bei Eingang- und Ausgangsgeräten EN 54-17.
  • für automatische Wärmemelder speziell En 54-5, Rauchmelder EN 54-7, Flammenmelder EN 54-10, Punktförmige Melder mit Kohlenstoffmonoxid-Sensoren pr EN 54-26, – Rauchmelder für die Überwachung von Lüftungsleitungen pr EN54 27, Nicht-rücksetzbare linienförmige Wärmemelder pr EN 54-28, Mehrfachsensor-Brandmelder
  • – Punktförmige Melder mit kombinierten Rauch- und Wärmesensoren pr EN 54-29, Mehrfachsensor-Brandmelder – Punktförmige Melder mit kombinierten CO- und Wärmesensoren pr EN 54-30.