Allgemeines

Unter einem Teleskopschlagstock beziehungsweise einer Teleskopschlagstange versteht man eine aus Stahl oder Aluminium gefertigte Stange, die sich von ca. 30 cm auf eine Gesamtlänge von bis zu 100 cm ausfahren lässt. Die Expansion erfolgt mithilfe einer Schwungbewegung aus dem Arm. Der Teleskopschlagstock wird zu Verteidigungszwecken eingesetzt und fällt als Waffe unter das Waffengesetz. 

Verwendung

Die Schlagwaffe wird als Ausrüstungsgegenstand von vielen Polizeieinheiten mitgeführt. Teleskopschlagstöcke sind Gegenstand der Bundespolizei sowie einiger Landespolizeien. Dazu zählen momentan Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen. 

Rechtliches

Anders als sogenannte Totschläger werden Teleskopschlagstöcke nicht als verbotener Gegenstand klassifiziert. Die Waffe darf von Personen über 18 Jahren grundsätzlich frei erworben und besessen werden. Das Mitsichführen in der Öffentlichkeit ist prinzipiell verboten, es sei denn, es besteht zu dem Zeitpunkt ein waffenrechtliches Bedürfnis. Dieses Bedürfnis kann sich zum Beispiel aus der Brauchtumspflege, der Jagd oder sportlichen Zwecken ergeben. 

Sicherheitsdienstleistung

Verteidigungszwecke stellen kein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetz dar. Das rechtswidrige Führen der Waffe in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und  auf Veranstaltungen ist es sogar strafbar.