Ziele und Funktionen
Das Arbeitsschutzgesetz (kurz ArbSchG) ist in Deutschland eine Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Beschäftigten.Die vollständige Bezeichnung des ArbSchG heißt im Wortlaut Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.Das Arbeitsschutzgesetz gilt für privat und öffentlich Angestellte gleichermaßen. Darin sind Standards zur Regulierung verschiedener Gefahren enthalten. Der Gesetzgeber unterteilt ferner in sogenannte Gefährdungsarten. Neben den gängigen physikalischen, chemischen und biologischen Gefahren existieren auch Gefährdungen, die aus unzureichender Unterweisung und Qualifikationen des Beschäftigten oder aus Abläufen im Fertigungsverfahren hervorgehen. Seit Oktober 2013 sind im Sinne des Gesundheitsschutzes auch vermehrt psychologische Belastungen in den Vordergrund gerückt (§ 5 ArbSchG ). Dem Gesetz nach ist der Arbeitgeber für die Erfüllung der im ArbSchG enthaltenen Pflichten verantwortlich. Diese Verantwortung kann jedoch auf als geeignet definierte Mitarbeiter übertragen werden. Solche Mitarbeiter sind dafür zuständig, festgestellte Mängel, die eine negative Auswirkung auf Gesundheit und Sicherheit haben, dem Arbeitgeber zu melden. Dieser muss im Anschluss daran dafür Sorge tragen, dass die genannten Defizite beseitigt werden.

Siehe auch

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • DGUV
  • Eigensicherung