Die Zweipersonenprüfung ist ein Schutzprinzip bei dem mehrere Personen beteiligt sind. Es wird bei Zugriffskontrollen angewandt und ist eine Ausprägung des allgemeinen Mehrpersonenprintzips. Durch mehrere unabhängige Sicherheitskräfte können Fehler gemindert und Manipulationsversuchen vorgebeugt werden. Nach DIN 0830-8-1 liegt eine Zweipersonenprüfung vor, wenn innerhalb einer einstellbaren Zeit zwei Zutrittsberechtigte die Berechtigung einer Person nachgewiesen haben und davon die Freigabe an Ein- und Ausgangsbereichen abhängig gemacht wird.