Zwangsvollstreckung meint die Durchsetzung von Ansprüchen des Gläubigers gegenüber dem Schuldner mittels staatlicher Gewalt. Grundvoraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel. Der Vollstreckungstitel ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache). Eine eigenmächtige „Zwangsvollstreckung“ ist Selbstjustiz und daher grundsätzlich rechtswidrig. Die Rechtshilfe wird von Seiten des Gerichtsvollziehers geleistet. Bei Zahlungs- oder Handlungsunfähigkeit kommt es zur Pfändung von Sachen, die sich im Eigentum des Schuldners befinden. Hiermit soll hilfsweise die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers geleistet werden.