Unter Zwangsläufigkeit versteht man im Einbruchschutz eine Maßnahme, die zur Verhinderung von Fehlalarmen an Einbruchmeldeanlagen bestimmt ist.

Eine falsche Auslösung des Alarms wird häufig durch den Menschen selbst hervorgerufen. Etwa wenn eine berechtigte Person ein Gebäude betritt und damit ein Meldesignal provoziert. Diese menschlich-technischen Missverständnisse werden zum Beispiel vermieden, wenn die Anlage nur von außen scharf geschaltet werden kann. Zwangsläufigkeit meint, dass der gesicherte Bereich dann nur nach der Unscharfschaltung betreten werden darf. 

Fehlalarme sind insbesondere zu vermeiden, weil diese hohe Folgekosten hervorrufen können und ein Alarmsignal an Ansehen einbüßt und der Einsatz womöglich halbherzig durchgeführt wird.