Allgemeines
Die Zuverlässigkeit ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage über die Funktionsfähigkeit eines Systems. Sie ist im Gegensatz zu deterministischen Merkmalen (Gewicht, Abmessungen, Festigkeit, Farbe, usw.) nicht direkt messbar. Im Sinne der DIN 40041:1990-12 ist Zuverlässigkeit Ausdruck für die Funktionszuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit und Instandhaltbarkeit. Paradox ist, dass die Bezeichnung einerseits als übergeordneter Allgemeinbegriff und andererseits als allein stehendes Merkmal fungiert. Die Zuverlässigkeit ergibt sich vereinfacht gesprochen aus einer Abwägung mit der Ausfallrate. Allerdings lässt sich die Sicherheit besonders komplexer Einrichtungen wie Kraftwerke und große Produktionsstätten nicht bloß anhand des Ausfallrisikos ermitteln. Durch Modelle wie das Fehlerbaum- und Ereignisbaummodell können verschiedene Szenarien simuliert werden. Basierend aus den daraus gewonnen Erkenntnissen, richten sich die im Vorfeld zu leistenden Maßnahmen und organisatorischen Regelungen für den K-Fall.

Zielsetzung
Die wesentlichen Ziele, weshalb die Zuverlässigkeit einer Sache untersucht wird, lauten: Nachweis einer geringen Ausfallwahrscheinlichkeit und die Optimierung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Instandhaltbarkeit. Ganz allgemein soll eine stetige Verbesserung des Systems und Optimierung von Instandhaltungsprozessen erreicht werden. Darüber hinaus verfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung spezifischere Ziele. Zum Beispiel die Gewinnung von Kennzahlen, die die Qualität eines Produktes angeben, Garantie, Gewährleistung oder Produkthaftung. Dadurch vergrößert sich das Wissen über das jeweilige Produkt. Dies ist für die Entwicklung von noch innovativeren und leistungsstärkeren Geräten unabdinglich.