Zutrittswiederholungssperren sind thematisch dem Bereich von Zutritts- und Zugriffskontrollen zuzuordnen. Zutrittskontrollen gewährleisten durch mechanische, elektronische oder organisatorische Maßnahmen, dass bestimmte Arbeitsbereiche nur von einem ausgewählten Personenkreis betreten werden können. Im Unterschied dazu steuern entsprechen Zugriffskontrollen mehr einer Benutzerkontenverwaltung und beziehen sich auf Digitales. Durch die Zutrittswiederholungssperrre wird verhindert, dass ein Nutzer anhand desselben Identifikationsmittels sich zweimal hintereinander Zugang verschaffen kann. Das Kontrollgerät muss zuvor registrieren, dass die Zutrittsperson den beschränkten Bereich verlassen hat. Zutrittwiederholungskontrollen lassen sich mit zeitlichen Sperren kombinieren.