Definition
Zeiterfassung ist ein Begriff aus dem Bereich des Personalwesens und meint die Datenerfassung von Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers. Die verrichtete Arbeitszeit wird in der Zeiterfassung bestimmt. Diese unterteilt sich in eine stationäre und mobile Zeiterfassung.
Stationäre Zeiterfassung
Hier wird die Arbeitszeit mit Laufzetteln, Stempelkarten oder Stechuhren schriftlich erfasst. Durch die zunehmende Digitalisierung gerät diese Methode jedoch in den Hintergrund, da sie vor allem für Großunternehmen mittlerweile unwirtschaftlich geworden ist.
Mobile Zeiterfassung
Mobile Zeiterfassung wird häufig bei Tätigkeiten, die außerhalb des Unternehmens stattfinden genutzt. Dadurch werden beispielweise Stempelkarte oder Stechuhr überflüssig und durch mobile Geräte ausgetauscht, die Daten direkt an ein Rechenprogramm weiterleiten. Dies kann mittels Mobiltelefonen, Barcodeleser und PDAs erfolgen und den Aufwand schriftlicher Zeitnachweise sparen, da die Arbeitszeiten direkt an ein Endgerät übermittelt werden.
Pflicht zur Zeiterfassung
Die Zeiterfassung dient auch zur Vergewisserung, dass die Mindestanforderungen an Pausen- und Ruhezeiten beachtet und zulässige Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Dennoch im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht ausdrücklich eine Pflicht zur Zeiterfassung normiert. Es heißt lediglich in § 16 Abs. 2 ArbZG, dass Arbeitgeber Überstunden dokumentieren müssen.

Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022 (Aktenzeichen 1 ABR 22/2) kündigt sich jedoch eine gesetzliche Verschärfung der Regeln zur Zeiterfassung an. Das Gericht erblickt nach europarechtskonformer Auslegung in § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht zur Errichtung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen“ Zeiterfassungssystems. Sicherheitsunternehmer müssen daher darauf achten, die Tätigkeit angestellter Sicherheitsmitarbeiter möglichst genau zu dokumentieren.