Beschreibung

Als Wurfstern beziehungsweise Shuriken bezeichnet man eine handtellergroße Metallscheibe mit sternförmigen Klingen. 

Wurfsterne können mit verhältnismäßig geringem Aufwand in Jackentaschen oder der Hand versteckt werden. Aufgrund dessen nimmt man eine erhöhte Gefährlichkeit des Gegenstandes an. 

Gesetzliches Verbot

Der Gesetzgeber reagierte Anfang der Jahrtausendwende darauf. Seit dem 1. April 2003 sind Wurfsterne verboten. Das Verbot ergibt sich aus WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste:

“Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne)”

Unter Umgang versteht man eine Vielzahl von Handlungen. Der Begriff ist weit auszulegen. Darunter fallen etwa, der Erwerb, Gebrauch oder der Transport.