Unter Wartung versteht man die regelmäßige Kontrolle von Sicherheitstechnik. Eine Wartung soll den Funktionserhalt eines Systems sicherstellen und gegebenenfalls entstandene Schäden beseitigen.
Selbst das umfangreichste Sicherheitssystem ist in langfristiger Hinsicht nicht arbeitsfähig, wenn notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung nicht getroffen werden. In DIN 31051:1985-01, Nr. 1.1 ist der Begriff Wartung folgendermaßen zusammengefasst:

Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems.

Das Inspizieren sämtlicher technischer Mittel ist Teil organisatorischer Maßnahmen. Die organisatorischen Maßnahmen bilden mit den technischen und mechanischen Mitteln die sogenannten Präventivmaßnahmen. Zudem ist die Wartung Bestandteil der Säulen der Sicherheit. Zu den Vorteilen einer regelmäßigen Instandhaltung gehören vor allem finanzielle Interessen. Außerdem wird die Alarmplausibilität erhöht. Durch frühzeitiges Entdecken technischer Mängel, können Fehler verhältnismäßig kostengünstig behoben werden. Die Wartung ist Teil der Arbeit eines Brandschutzbeauftragten, einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) und des Objektleiters.