Der Waffenschein ist dem Waffenrecht nach die Erlaubnis zum Führen einer bestimmten Waffe.
Die Zulassungsberechtigungen für einen Waffenschein lauten zusammengefasst:
– keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
– fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
– Mindestalter 18 Jahre
– keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
– körperliche und geistige Eignung

Man unterscheidet in Deutschland zwischen einem kleinen und einem großen Waffenschein:

Kleiner Waffenschein
Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen sogenannten Schreckschusswaffen. Mit dem 2002 eingeführten Schein dürfen außerdem Signal- und Reizstoffwaffen geführt werden. Sämtliche Waffen müssen mit dem PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) versehen werden. Geräte mit dem Prüfzeichen F dürfen erlaubnisfrei bei vorhandener Volljährigkeit getragen werden. Ausnahmen sind Reizstoffsprühgeräte, welche bereits ab einem Alter von 14 Jahren erlaubnisfrei geführt werden dürfen.

Der kleine Waffenschein berechtigt im Wesentlichen dazu, dass Personen auch außerhalb befriedeter Besitztümer und Gebäude PTB-Waffen tragen dürfen. Eine PTB-Waffe wird nicht als Schusswaffe bezeichnet. Anstelle eines Geschosses werden in einer Schreckschusswaffe nur heiße Gase in den Lauf getrieben. Das Schießen in der Öffentlichkeit mit solchen Waffen ist nur mit gültigem Waffenschein erlaubt und sofern ein Rechtfertigungsgrund (Notwehr, Notstand) vorhanden ist. Auf Privatgrundstücken darf auch ohne Waffenschein geschossen werden. Hierbei gilt lediglich die Voraussetzung, dass niemand durch den Lärm belästigt wird.

Großer Waffenschein
Der große Waffenschein berechtigt zum Führen einer scharfen, unter das Waffengesetz (WaffG) fallende Schusswaffe zu führen. Neben dem dürfen auch Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen zugriffsbereit (sichtbar und unsichtbar) geführt werden. Ausnahmen sind gemäß § 42 WaffG Feste, Veranstaltungen und Aufzüge. Der große Schein wird im Privatbereich äußert selten erteilt. Beispiele für das Führen scharfer Waffen sind zum Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer. Dass diese Personen Schusswaffen führen dürfen, wird mit der besonders hohen Gefährdungslage begründet.

Allgemeine Bestimmungen
Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird für drei Jahre erteilt und muss anschließend verlängert werden. Dies ist mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung verbunden, welche von Ordnungs- oder Landesämtern abgenommen wird.

Abgrenzung zur Waffenbesitzkarte (WBK)
Im Unterschied zur Waffenbesitzkarte erlaubt der Waffenschein nur das Führen einer Waffe. Der Besitz wird dadurch nicht legitimiert.