Beschreibung

Die allgemeine Bezeichnung Wachschutz ist ein Oberbegriff für Unternehmen und Personen, die einer gewerblichen Sicherheitstätigkeit nach § 34a GewO nachgehen. Unter das Sicherheitsgewerbe fällt die gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens und Eigentums. Gewerbsmäßig heißt insbesondere, dass der Gewerbetreibende, die Wachtätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausführt. Er oder sie verdient den Lebensunterhalt, oder einen wichtigen Teil davon, mit der Bewachung fremder Rechte und Interessen und damit einhergehenden Übernahme von Verantwortung. 

Security-Tätigkeiten

Wachschutz unterteilt sich in die Gebiete Objektschutz und Personenschutz. Im Objektschutz geht es darum, das zu schützende Objekt vor Verlust oder Beschädigung durch andere Personen zu bewahren. So schützen beschäftigte Wachdienstleister in einem Museum die Exponate vor Diebstahl oder Beschädigungen durch Besucher. 

Der Personenschutz dient dazu, gefährdete Personen zum Beispiel vor Anschlägen oder Entführung zu bewahren. Private Personenschützer werden beauftragt, wenn der Kunde nicht von staatlichen Kräften beschützt werden kann. Das kann etwa bei Prominenten oder führenden Wirtschaftspersönlichkeiten der Fall sein. 

In beiden Berufsfeldern geht es um die Abwehr fremder Gefahren und Angriffe. Der Wachschutz ist somit für Sicherheitsinteressen verantwortlich, welche häufig unter der englischsprachigen Bezeichnung „Security“ zusammengefasst wird. Security bedeutet wortwörtlich übersetzt „Sicherheit“. Im Kontext von Wachdienstleistungen geht es vorwiegend um kriminelle Bedrohungen.

Unterschiede zur „Safety“

Im Gegensatz zu Security bezeichnet das begriffliche Gegenstück „Safety“ solche Maßnahmen, die der Vermeidung typischer Risiken dienen. Es geht nicht darum, externe feindliche Bestrebungen abzuwehren. Stattdessen geht es um Gefahren, die aus der Sache selbst unmittelbar hervorgehen. Dazu gehören vor allem Maßnahmen der Unfallverhütung bei gefährlichen Arbeiten oder betrieblicher Verwendung gefährlicher Stoffe. Oder präventive Schritte, zur Vermeidung von Unfällen anhand von Evakuierungsplänen, Sensibilisieren von Mitarbeitern, usw. Diese Safety-Aufgaben sind nicht Bestandteil einer Wachschutzkraft und stattdessen eine Angelegenheit für innerbetriebliche Sicherheitsbeauftragte, zum Beispiel einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Datenschutzbeauftragten oder eines Brandschutzbeauftragten.