Das Vollzeitarbeitsverhältnis meint ein Arbeitsverhältnis, durch welches der Arbeitnehmer den allergrößten Teil zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erwirtschaftet.

Man spricht meist von Vollzeitarbeitsverhältnissen, wenn der Berufstätige mindestens 36 Stunden für den Arbeitgeber tätig ist.

Das Gehalt wird zur Mitte oder am Anfang des darauffolgenden Monats ausgezahlt. Es ergibt sich aus den einzelnen Stunden und muss auch dann vollständig entrichtet werden, wenn der Arbeitnehmer weniger gearbeitet hat. Folglich ist der Abschluss eines Vollzeitarbeitsverhältnisses nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer in der Lage ist, die im Arbeitsvertrag festgelegten Verpflichtungen erfüllen zu können.