Verwendbarkeitsnachweise sind in den Landesbauordnungen (LBO) vorgeschriebene Kennzeichnungen für nicht geregelte Bauprodukte.

Die LBOs unterteilen in Bauarten und Bauprodukte. Das Zusammenfügen mehrerer Bauprodukte wird als Bauanlage oder Teil einer Bauanlage bezeichnet. Werden Produkte nach einem speziell geregelten Ablauf kombiniert, liegen geregelte Bauprodukte vor. Nicht geregelte Objekte müssen den Verwendbarkeitsnachweis erbringen. Dieser kann anhand von drei verschiedenen Varianten erbracht werden: