Die Dienstkleidung eines Mitarbeiters in der privaten Sicherheitsbranche muss eindeutig von der amtlichen Uniform eines Hoheitsträgers unterscheidbar sein. Die Gestaltung der Dienstkleidung obliegt dem Betrieb, allerdings ist Verwechselungsgefahr verboten. Daher ist nach Paragraf 12 Bewachungsverordnung (kurz BewachV) das Tragen von Abzeichen oder von Uniformen beziehungsweise Abzeichen von Streitkräften und Behörden untersagt. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, das staatliche Gewaltmonopol aufrechtzuerhalten.