Das Gewerberegister erfasst Verwaltungsentscheidungen. Eine Verwaltungsbehörde ist nach § 1 Abs. 4 VwVfG jede staatlich eingerichtete und auf Dauer betriebene Stelle, welche in ihrem Personenbestand unabhängig ist und Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. 

Zur Verwaltung gehört nach der sogenannten Subtraktrionstheorie jedes hoheitliche Verhalten, dass nicht der Gubernative (Regierung), Legislative (Gesetzgebung) oder Judikative (Gerichte) zugerechnet werden kann. Zum Beispiel der Betrieb öffentlicher Einrichtungen, Bürgerdienste in Rathäusern, Stadthäusern, Ausländerbehörden, etc. oder auch das Handeln  der Polizei und Ordnungsbehörden. 

In Hinsicht auf das Wachgewerbe kommen verschiedene Formen von Verwaltungshandeln in Betracht. So enthält das Gewerbezentralregister zum Beispiel Informationen hinsichtlich: