Wer ein Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO betreibt, muss zur Deckung von Schäden, die der Kunde bei der Durchführung des Bewachungsauftrages erlangen könnte, eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme richtet sich nach § 6 Abs. 2 BewachV und beträgt je Schadensfall:
- für Personenschäden 1 Million Euro,
- für Sachschäden 250.000 Euro,
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,
- für reine Vermögensschäden 12.500 Euro.