Wer ein Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO betreibt, muss zur Deckung von Schäden, die der Kunde bei der Durchführung des Bewachungsauftrages erlangen könnte, eine Haftpflichtversicherung abschließen. 

Die Mindesthöhe der Versicherungssumme richtet sich nach § 6 Abs. 2 BewachV und beträgt je Schadensfall: 

  1. für Personenschäden 1 Million Euro,
  2. für Sachschäden 250.000 Euro,
  3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro, 
  4. für reine Vermögensschäden 12.500 Euro.