– Angehörige heilbehandelnder Berufe
– Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung
– Rechtsanwälte, Patentanwälte, Verteidiger,
– Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer,
– Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater
– Mitglieder einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle,
– staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen,
– Mitarbeiter eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen Verrechnungsstelle,
– Amtsträger hinsichtlich ihnen bekannter Amts- sowie dienstlich bekannt gewordener Privatgeheimnisse
– Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt
– der Beauftragte für Datenschutz
– Gehilfen der o. g. Berufsangehörigen. Personen, die beim Schweigepflichtigen „zur Vorbereitung auf den Beruf“ tätig sind, also z. B. Auszubildende, Berufspraktikanten im Verlauf eines Hochschulstudiums.