Als Verrat bezeichnet man im Allgemeinen einen schweren Vertrauensbruch, durch den die Loyalität zur betroffenen Personen verletzt wird.
Man unterschiedet strafrechtlich drei Fallgruppen von Verrat:

Geheimnisverrat: Geheimnisverrat meint die unbefugte Weitergabe von Informationen an Dritte. Siehe § 353b StGB
Hochverrat: Als Hochverrat bezeichnet man einen Delikt, durch welchen die innere Ordnung eines Staates unmittelbar gefährdet oder verletzt wird. Siehe § 81 StGB

Mandantenverrat: Mandantenverrat meint den gerichtsprozessualen Verrat zum Nachteil des eigenen Mandanten.